Bürgerbeteiligung - Ihre Partizipationsmöglichkeit

Bürgerbeteiligung  - Möglichkeiten und Termine 2024
Wenn es um die Belange unseres Stadtbezirks geht, wird eine Bürgerbeteiligung gerne gesehen.
Zu den Aufgaben einer Bezirksvertretung gehören zum Beispiel:
•Fußgängerampeln, Radwege und Parkmöglichkeiten
•Kinderspielplätze, Bezirkssportanlagen und Schulen
• Grünpflege und Stadtsauberkeit
• Bebauungspläne und einzelnen Bauvorhaben
• örtliche Vereine, Initiativen und Verbände
•Brauchtum und Kultur

Hier können Sie sich gerne einbringen:
• Bürgersprechstunden der Parteien
sowie
• Einwohnerfragestunden der Bezirksvertretung 8
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Die Bürgersprechstunden der CDU Fraktion der Bezirksvertretung 8 finden statt:
09.01.24      20.02.24      09.04.24     28.05.24    27.08.24   24.09.24   12.11.24
jeweils um 18 Uhr.
Gerne können Sie Ihr Anliegen auch bereits vorab mitteilen an den Fraktionsvorsitzenden Christian Rütz, cr [at] christian-ruetz.de, Tel. (0178) 47 88 407. Aktuell finden die Sprechstunden teilweise online statt. Bitte melden Sie sich daher vorab unter der genannten Mail-Adresse oder Telefonnummer an.

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Für die Einwohnerfragestunden, die zu Beginn der jeweiligen Sitzung der Bezirksvertretung 8 stattfinden, gibt es nachstehende  regulatorische Vorgaben. Die Termine sind:
25.01.24        07.03.24        25.04.24      13.06.24          12.09.24     10.10.24        28.11.24
Nach § 22 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf sind Fragen spätestens 2 Wochen vor der Einwohnerfragestunde schriftlich einzureichen. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie
• keine Wertung enthalten:
• kurz gefasst sind und somit eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung ermöglichen
• nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen
Mit einem separaten Schreiben erhalten Sie von der Bezirksverwaltungsstelle 8 den Termin und die Einladung zur nächsten Einwohnerfragestunde, in der Sie Ihre Frage in maximal 3 Minuten vortragen und eine Zusatzfrage stellen können. Sollten die Fragestellerin/ der Fragesteller jedoch nicht anwesend sein, gilt Ihre / Seine vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen. Ein Anspruch auf schriftliche Beantwortung besteht nicht. Fragen, die nach Ablauf der Fragestunde noch nicht behandelt worden sind, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.
Eingereicht werden können die Fragen über:
https://www.duesseldorf.de/formulare/einwohnerfragestunde-der-bezirksvertretung-8.html
oder per Brief an die Bezirksverwaltungsstelle Gertrudisplatz 8,  40229 Düsseldorf